BEHANDLUNGSPFLEGE NACH ÄRZTLICHER VERORDNUNG

Unsere medizinischen Leistungen


Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege übernehmen unsere qualifizierten Pflegefachkräfte verschiedene medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung. 

Hier finden Sie einen Überblick über unser Leistungsspektrum.

 

Medikamenten­­gabe

Unsere Pflegefachkräfte unterstützen Sie bei der sicheren und regelmäßigen Einnahme Ihrer ärztlich verordneten Medikamente. Dabei achten wir auf die vorgegebenen Dosierungen und Einnahmezeiten.

 

Injektionen

Ob Insulininjektionen oder andere ärztlich verordnete Injektionen – unsere qualifizierten Pflegefachkräfte übernehmen die fachgerechte Durchführung und achten dabei auf die erforderlichen Hygienestandards.

 

Wund­versorgung

Wir übernehmen die fachgerechte Versorgung akuter und chronischer Wunden nach ärztlicher Anordnung. Dazu gehören unter anderem Verbandwechsel, Wundbeobachtung und die Unterstützung des Heilungsprozesses.

 

Katheter- & Stoma­versorgung

Unsere Pflegefachkräfte unterstützen bei der fachgerechten Versorgung von Kathetern und Stomata. Dabei achten wir besonders auf Hygiene, Hautpflege und die frühzeitige Erkennung möglicher Komplikationen.

 


Infusions­therapie

Bei entsprechender ärztlicher Verordnung und im Rahmen unserer Versorgungsmöglichkeiten unterstützen wir Patienten bei erforderlichen Infusionstherapien. Die Durchführung erfolgt durch entsprechend qualifizierte Pflegefachkräfte.

 

Blut­zucker­kontrolle &
Insulin­gabe

Für Menschen mit Diabetes übernehmen wir bei entsprechender ärztlicher Verordnung die Blutzuckermessung und Insulingabe. Dabei achten wir auf eine zuverlässige Durchführung und Dokumentation.

 

Vital­zeichen­überwachung

Je nach ärztlicher Verordnung kontrollieren unsere Pflegefachkräfte wichtige Vitalzeichen wie Blutdruck und Puls. Veränderungen werden dokumentiert und bei Bedarf an die behandelnden Ärzte weitergegeben.

 

Individuelle Behandlungspflege

Neben den genannten Leistungen bieten wir weitere Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege an. Welche Versorgung möglich und erforderlich ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen anhand der ärztlichen Verordnung.